Für die Beziehungen des Landes Tirol zu den Trägern der Sozialversicherung gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Hilfeleistungen einschließlich der darauf Bezug nehmenden Verfahrensvorschriften.
THPG · Heim- und Pflegeleistungsgesetz - THPG, Tiroler
§ 32 § 32
…die Kosten der Hilfeleistungen, die nicht durch Leistungen aufgrund der §§ 31, 33 und 34 oder der Vorschriften im Sinn des § 46 oder durch sonstige für Zwecke der Hilfeleistungen bestimmte Zuflüsse gedeckt sind, zu tragen. (2) Die Gemeinden haben dem Land Tirol jährlich einen Beitrag in der…
§ 35 § 35
…auf Leistungen nach § 28, so kann das für die Gewährung der betreffenden Leistung zuständige Organ (§ 37), sofern sich aus § 46 nichts anderes ergibt, durch schriftliche Anzeige an den Dritten bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe der Aufwendungen für die Hilfeleistungen auf den Rechtsträger der…
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