Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2023
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 302a Rückwirkung von Verordnungen
…§ 302a Rückwirkung von Verordnungen Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2023…
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