§ 302 Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Gehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für Landesbedienstete in Kraft gesetzt werden. Dabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze von Landesbediensteten nicht jenen der Bundesbediensteten zu entsprechen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 302 Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen
…§ 302 Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen Gehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für Landesbedienstete in Kraft gesetzt werden. Dabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze von Landesbediensteten nicht jenen…
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