(1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.
(2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.
Hiebei entsprechen
– der Verwendungsgruppe L1
die Entlohnungsgruppe l1,
– der Verwendungsgruppe L2a2
die Entlohnungsgruppe l2a2 und
– der Verwendungsgruppe L3
die Entlohnungsgruppe l3.
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 228 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL
…§ 228 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL (1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3. (2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz…
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