(1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem/der Vertragsbediensteten auf sein/ihr Ansuchen während der Kündigungsfrist ein Sonderurlaub im Ausmaß von wöchentlich mindestens einem Fünftel der regelmäßigen Wochendienstzeit zu gewähren.
(2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn
1. der/die Vertragsbedienstete einen Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hat und
2. eine Bescheinigung über die vorläufige Krankenversicherung vom Pensionsversicherungsträger ausgestellt wurde.
(3) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2021
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 132 Sonderurlaub während der Kündigungsfrist
…§ 132 Sonderurlaub während der Kündigungsfrist (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem/der Vertragsbediensteten auf sein/ihr Ansuchen während der Kündigungsfrist ein Sonderurlaub im Ausmaß…
§ 235 Kündigung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL
…nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen. (2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. § 132 ist auf die Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL nicht anzuwenden.…
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