Parteien im Disziplinarverfahren sind der/die Beschuldigte und der Disziplinaranwalt/die Disziplinaranwältin.
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 101 Parteien
…§ 101 Parteien Parteien im Disziplinarverfahren sind der/die Beschuldigte und der Disziplinaranwalt/die Disziplinaranwältin.…
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