(1) An physische Personen darf die Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt nur erteilt werden, wenn gegen die Person des Bewerbers keine Bedenken bestehen, sie insbesondere nicht wegen eines Verbrechens oder wegen eines solchen Vergehens oder einer solchen Übertretung verurteilt worden ist, die nach ihrer Art annehmen lassen, dass von dem Bewerber ein den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender Betrieb der Krankenanstalt nicht zu erwarten ist.
(2) Einer juristischen Person – Gebietskörperschaften ausgenommen – darf die Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt nur erteilt werden, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung oder ihrer Organisationsnorm (Satzung, Statut udgl) zu Errichtung einer Krankenanstalt berufen und wenn zu erwarten ist, dass ein den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender Betrieb der Krankenanstalt gewährleistet ist.
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 2a Allgemeine Krankenanstalten
… 1 Abs 1 der Forschung und Lehre einer Medizinischen Universität bzw einer Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 dienen (Universitätsklinik und klinische Institute), gelten in diesem Umfang als Zentralkrankenanstalten. (2) Die Voraussetzungen des Abs 1 sind auch erfüllt, 1…
§ 1 Begriffsbestimmungen und grundlegende organisatorische Vorgaben
…durch Untersuchung, 2. zur Vornahme operativer Eingriffe, 3. zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung, 4. zur Entbindung, 5. für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe, 6. zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation, 7. zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken. (2) Als Krankenanstalten im Sinn des Abs…
§ 33 Qualitätssicherung,Qualitätssicherungskommission
…im medizinischen Bereich. (5) In nicht bettenführenden Krankenanstalten sind die Aufgaben der Kommission für Qualitätssicherung für jeden Bereich von der jeweils dafür verantwortlichen Person wahrzunehmen. (6) Die Rechtsträger der Krankenanstalten sind verpflichtet, an einer regelmäßigen österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilzunehmen und die dafür gemäß § 6 des Gesundheitsqualitätsgesetzes erforderlichen, nicht personenbezogenen Daten dem…
§ 15 Verpachtung, Übertragung und Änderung derBezeichnung einer Krankenanstalt
…der Landesregierung. (2) Die Bewilligung nach Abs 1 darf nur erteilt werden, wenn der Pächter oder der neue Rechtsträger die Voraussetzungen des § 6 erfüllt. (3) (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 90/2024). (4) Die Änderung der Bezeichnung einer Krankenanstalt ist nur aus wichtigen Gründen zulässig; sie bedarf…
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