(1) Bei Fondskrankenanstalten werden durch die Leistungen des SAGES, den Kostenbeitrag gemäß § 62 und die in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehenen Kostenanteile alle Leistungen der allgemeinen Gebührenklasse für jene Patienten abgegolten, für die ein Träger der gesetzlichen Sozialversicherung leistungspflichtig ist oder für deren Anstaltsaufenthalt sonst der SAGES aufzukommen hat.
(2) Bei Krankenanstalten, die nicht unter Abs 1 fallen, oder für Patienten, die nicht unter Abs 1 fallen, werden alle Leistungen der Krankenanstalt in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 60 abgegolten.
(3) Mit den Leistungen gemäß Abs 1 sind nicht abgegolten:
1. Leistungen gemäß § 60 Abs 2;
2. Leistungen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen;
3. Leistungen, die in einer Liste gemäß Art 20 Abs 3 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgelegt sind. Die Liste ist von der Landesregierung in der Salzburger Landes-Zeitung zu veröffentlichen.
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 59 Abgeltung der Leistungen der Krankenanstalten
(1) Bei Fondskrankenanstalten werden durch die Leistungen des SAGES, den Kostenbeitrag gemäß § 62 und die in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehenen Kostenanteile alle Leistungen der allgemeinen Gebührenklasse für jene Patienten abgegolten, für die ein Träger der gesetzlichen Sozialversicherung…
§ 85 Ausschluss sonstiger Gegenleistungsansprüche
…der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt noch der SAGES haben gegenüber dem Patienten, dem Versicherten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen, soweit in den §§ 59, 60 und 61 nicht anderes bestimmt ist, einen Anspruch auf Gegenleistungen.…
§ 61 Sonderentgelte und Sondergebühren
…höheren Ansprüchen hinsichtlich der Verpflegung und Unterbringung entspricht. (6) Ein anderes als das in den Abs 1 bis 5 und den §§ 59 und 62 vorgesehene Entgelt darf von Patienten oder deren Angehörigen nicht eingehoben werden. Die Vorschreibung und Einhebung von Mahngebühren und der Kosten der Einbringung von…
§ 60 Pflegegebühren und LKF-Gebühren
…möglichst wirtschaftliche Gebarung der betroffenen Krankenanstalten durch Verordnung festzulegen, ob die Leistungen jener öffentlichen Krankenanstalten, die keine Fondskrankenanstalten sind, und die nicht gemäß § 59 Abs 1 abzugeltenden Leistungen der Fondskrankenanstalten durch Pflegegebühren oder LKF-Gebühren abzugelten sind. Für Abteilungen öffentlicher Krankenanstalten, die lediglich der Unterbringung von Personen gemäß…
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