In bettenführenden Krankenanstalten sind psychologische und psychotherapeutische Dienste in einem solchen Umfang einzurichten, dass jenen Patienten, die auf Grund ihrer Erkrankung besonders schweren psychischen Belastungen ausgesetzt sind, eine ausreichende psychologische Betreuung und eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung angeboten werden kann.
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 7 Sachliche Voraussetzungen
…vergleichbaren Gesundheitsplanungsinstituts zum Vorliegen der Kriterien gemäß Z 1 bis 4 eingeholt werden. (3) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 G-ZG geregelt ist, ist hinsichtlich des Bedarfs die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen. Ist das Vorhaben nicht…
§ 14 Veränderung der Krankenanstalt
…Fondskrankenanstalten ist an Stelle der Bedarfsprüfung (§ 7 Abs 1 lit a) zu prüfen, ob die Änderung mit den auf Grund der §§ 23 oder 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit erlassenen Verordnungen übereinstimmt. Die Bewilligung kann nur bei gegebener Übereinstimmung erteilt werden. Bei Fondskrankenanstalten ist die Bewilligung…
§ 12 Betriebsbewilligung
… 2 Mittel in Anspruch nehmen wollen, und bei Fondskrankenanstalten den Vorgaben des Salzburger Landeskrankenanstaltenplanes entsprechen; c) die Vorgaben der jeweiligen Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, und die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien erfüllt sind; d) die Bedingungen der Bewilligung der Errichtung (§ …
§ 12a 3. Teil
…Kassenverträgen, bzw bei selbstständigen Zahnambulatorien niedergelassene Zahnärzte, Dentisten und zahnärztliche Gruppenpraxen, jeweils mit Kassenverträgen. (2a) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl I Nr 26/2017, geregelt ist, ist hinsichtlich des Frage der wesentlichen…
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