§ 45c Sonstige Kostenbeiträge der/des Erziehungsberechtigten
In Kraft seit 01. Januar 2026
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Für die Verabreichung von Essen oder die Teilnahme an besonderen Angeboten können von der/dem/den Erziehungsberechtigten zusätzliche Kostenbeiträge unabhängig von der Altersgruppe eingehoben werden. Diese Kostenbeiträge dürfen die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen oder das besondere Angebot nicht übersteigen.
S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 45c Sonstige Kostenbeiträge der/des Erziehungsberechtigten
…2. Teil Sonstige Kostenbeiträge der/des Erziehungsberechtigten § 45c Für die Verabreichung von Essen oder die Teilnahme an besonderen Angeboten können von der/dem/den Erziehungsberechtigten zusätzliche Kostenbeiträge unabhängig von der Altersgruppe eingehoben werden…
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