(1) Tageseltern haben die Aufgabe, ihr Bildungs- und Betreuungsangebot auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner unterschiedlichen Lebenslagen abzustimmen. Die Gestaltung der pädagogischen Arbeit hat von der Eigeninitiative des Kindes, seinen Stärken, Interessen und Bedürfnissen auszugehen und seine Entwicklung durch den Aufbau verlässlicher Bindungen ganzheitlich zu fördern und zu unterstützen. Bei Schulkindern hat das Bildungs- und Betreuungsangebot eine Lern- und Hausaufgabenbetreuung und eine entsprechende Freizeitgestaltung zu umfassen.
(2) In der Betreuung von Tageskindern sind die folgenden pädagogischen Grundlagendokumente zu verwenden:
1. der „Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich“, herausgegeben von den Ämtern der Landesregierungen der österreichischen Bundesländer, dem Magistrat der Stadt Wien und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, August 2009;
2. der Leitfaden „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule“, herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung, Wien 2016;
3. das „Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen“ („Modul für Fünfjährige“), herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Wien 2010;
4. der Leitfaden „Werte leben Werte bilden, Wertebildung im Kindergarten“ („Werte- und Orientierungsleitfaden“), herausgegeben von der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, Baden bei Wien 2018;
5. der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern“ (Titel: „Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt“); herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Wien 2010; sowie
6. sonstige, von der Landesregierung mit Verordnung festgelegte Dokumente.
(3) § 23 Abs 4 (Auskunfts-, Melde- und Verschwiegenheitspflichten) gilt sinngemäß.
S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 41 Allgemeine pädagogische Aufgaben
…Allgemeine pädagogische Aufgaben § 41 (1) Tageseltern haben die Aufgabe, ihr Bildungs- und Betreuungsangebot auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner unterschiedlichen Lebenslagen abzustimmen. Die Gestaltung der pädagogischen Arbeit…
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