§ 13 Verweisung auf andere Gesetze
In Kraft bis 30. Juni 2026
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Jänner 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
RVZG 1995 · Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995
§ 13 Verweisung auf andere Gesetze
…3. ABSCHNITT Verweisung auf andere Gesetze § 13. (1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze…
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