(1) Jeder Gleichbehandlungsbeauftragter hat in seinem Wirkungsbereich auf Antrag einer Lehrperson, die eine Verletzung
a) des § 5a betreffend die Bereitstellung von Informationen zum Dienstverhältnis,
b) des § 31 Abs. 2 betreffend die Ausübung einer Nebenbeschäftigung in Form eines zusätzlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder
c) des Benachteiligungsverbotes nach § 31 Abs. 6, sofern es sich um die Ausübung einer zulässigen Nebenbeschäftigung in Form eines weiteren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses handelt,
geltend macht, ein Schlichtungsverfahren nach § 46 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 durchzuführen.
(2) Ein Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aus den Gründen des Abs. 1 lit. a ist nur zulässig, wenn die Lehrperson den Dienstgeber nachweislich aufgefordert hat, die fehlenden Informationen zur Verfügung zu stellen und dieser der Aufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 119e § 119e
(1) Jeder Gleichbehandlungsbeauftragter hat in seinem Wirkungsbereich auf Antrag einer Lehrperson, die eine Verletzung a) des § 5a betreffend die Bereitstellung von Informationen zum Dienstverhältnis, b) des § 31 Abs. 2 betreffend die Ausübung einer Nebenbeschäftigung in Form eines zusätzlichen Die…
§ 119f § 119f
…Hat die Lehrperson den Dienstgeber nach § 119e Abs. 2 aufgefordert, die fehlenden Informationen zur Verfügung zu stellen und ist der Dienstgeber dieser Aufforderung weder gefolgt noch hat er schriftlich begründet, dass…
§ 119g § 119g
…1) die Lehrperson darf a) als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung der im § 119e Abs. 1 genannten Rechte oder eine Aufforderung nach § 119e Abs. 2 oder b) wegen der Ausübung einer zulässigen Nebenbeschäftigung in Form…
§ 78 § 78
…mündlich und ohne Angabe des Grundes kündigen. Ist die Lehrperson der Ansicht, die Kündigung erfolgte aufgrund der Inanspruchnahme der Rechte nach den §§ 119e und 119g, so kann sie vom Dienstgeber im Fall einer mündlichen Kündigung eine schriftliche Darlegung genau bezeichneter Gründe für die Kündigung verlangen. (2) Ein Grund…
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