§ 80 § 80*)
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
*) Die Bestimmung ist gemäß § 49 Abs. 17 Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2011, mit 1.1.2012 außer Kraft getreten, wobei sie auf anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden ist.
LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 49 § 49*)Anwendung von Bestimmungen desLandesbedienstetengesetzes 2000
…In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des vierten Abschnittes des I. Hauptstückes und des VI. Hauptstückes des Landesbedienstetengesetzes 2000 sinngemäß anzuwenden: § 57 – Anfall, Auszahlung und Einstellung der Bezüge – mit der Maßgabe, dass die Regelung des Abs. 2 betreffend Sonderzahlungen…
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