In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des vierten Abschnittes des I. Hauptstückes und des VI. Hauptstückes des Landesbedienstetengesetzes 2000 sinngemäß anzuwenden:
§ 57 – Anfall, Auszahlung und Einstellung der Bezüge –
| mit der Maßgabe, dass die Regelung des Abs. 2 betreffend Sonderzahlungen gleichermaßen für Sonderzahlungen zu Nebenbezügen nach § 69a gilt. |
§ 58 – Übergang von Schadenersatzansprüchen –
§ 59 – Ersatz von Übergenüssen –
§ 60 – Verjährung –
§ 61 – Verzicht auf Ersatzforderungen –
§ 70 – Sonderzahlung –
§ 74 – Kinderzulage –
§ 77 – Reisegebühren –
§ 78 – Sachleistungen –
§ 79 – Bezugsvorschuss –
§ 80 – Aushilfen, Unterhaltsbeiträge –
§ 81 Abs. 2 – Verordnung über eine Sonderzulage –
§ 81a – Pensionskassenvorsorge –
§ 119 Abs. 1 – Übergangsbestimmung für die Familienzulage –.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2000, 14/2001, 67/2010, 35/2017, 5/2023, 36/2023
LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 161 § 161
…1. August 2022 begründet wurde, nur auf sein Verlangen zur Verfügung zu stellen. (3) Für Pflegeteilzeit, die vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, LGBl.Nr. 36/2023, in Anspruch genommen wurde, gelten die §§ 41 und 120 in Verbindung mit § 42c des Landesbedienstetengesetzes 2000…
§ 160
…über eine Sonderzulage im Dienstrecht – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 5/2023, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2022 in Kraft. (2) Eine Verordnung nach § 49 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 des Landesbedienstetengesetzes 2000 sowie nach § 125 Abs. 3 in der Fassung LGBl.Nr. …
§ 56 § 56*)Dienstbezüge
…Verordnung nach diesen Bestimmungen nicht anderes geregelt wird. Dem Landesbeamten, dessen Wochenarbeitszeit nach § 41 dieses Gesetzes in Verbindung mit den §§ 42a, 42c, 49 und 53 des Landesbedienstetengesetzes 2000 herabgesetzt worden ist, gebührt für diese Zeit der dem Beschäftigungsausmaß entsprechende Teil des Monatsbezuges. (2) Neben den Monatsbezügen gebühren dem Landesbeamten Sonderzahlungen sowie allfällige…
§ 41 § 41*)Anwendung von Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 2000
…In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des dritten Abschnittes des I. Hauptstückes und des VI. Hauptstückes des Landesbedienstetengesetzes 2000 sinngemäß anzuwenden: § 40 – Erholungsurlaub – § 40a – Pflegeurlaub – § 41 – Sonderurlaub – § 42 – Dienstfreistellung für Kuraufenthalt –…
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