Der Landesbeamte erreicht einen höheren Gehalt durch
a) Vorrückung in höhere Gehaltsstufen,
b) Zeitvorrückung in höhere Dienstklassen,
c) Beförderung und
d) Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe.
LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 49 § 49*)Anwendung von Bestimmungen desLandesbedienstetengesetzes 2000
…In diesem Abschnitt sind folgende Bestimmungen des vierten Abschnittes des I. Hauptstückes und des VI. Hauptstückes des Landesbedienstetengesetzes 2000 sinngemäß anzuwenden: § 57 – Anfall, Auszahlung und Einstellung der Bezüge – mit der Maßgabe, dass die Regelung des Abs. 2 betreffend Sonderzahlungen…
§ 121 § 121*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen des II. Hauptstückes
…nicht zu den Dienstbezügen. Auch wenn die Wochenarbeitszeit nach § 120 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 87a, § 87b oder 87c des Landesbedienstetengesetzes 2000 herabgesetzt worden ist, gilt die Aliquotierung nach Abs. 1 letzter Satz sinngemäß. § 58 – Erreichen eines höheren Gehaltes – mit Ausnahme der lit…
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