§ 27 § 27
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 12i § 12i
…überschritten werden, als es nötig ist, um ihre Unterschreitung zu vermeiden. 3. in Krankenanstalten, wenn die Dienstleistung notwendig ist: a) zur Erfüllung der im § 27 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 vorgesehenen ärztlichen Anwesenheitspflichten, b) für die im Rahmen einer Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder einer Ausbildung zum Facharzt gemäß §…
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