(1) Der Landesregierung obliegt die Entscheidung über Leistungen gemäß § 6 und § 7 Abs. 1 und 2 sowie alle diese Leistungen betreffenden behördlichen Entscheidungen.
(2) Die Vorsorge für die sonstigen Leistungen und Aufgaben nach diesem Gesetz sowie die Entscheidung über die Leistungen, jeweils soweit nicht von Abs. 1 umfasst oder gemäß Abs. 5 ausgenommen, trifft das Land als Träger von Privatrechten.
(3) Das Land hat sich bei der Durchführung der Aufgaben gemäß dem 7. Abschnitt der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate zu bedienen.
(4) Unbeschadet Abs. 2 dürfen die Sozialhilfeverbände als Träger von Privatrechten stationäre und teilstationäre Einrichtungen errichten und betreiben oder nach diesem Gesetz anbieten sowie sonstige Leistungen nach diesem Gesetz anbieten. In diesem Fällen gelten Sozialhilfeverbände als Träger der freien Wohlfahrtspflege gemäß § 34.
(5) Die Vorsorge für die Erbringung von Leistungen nach § 15 trifft die Gemeinden als Träger von Privatrechten.
(6) Soweit andere bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen auf Leistungen nach diesem Gesetz Bezug nehmen, ist das Land Träger der Sozialhilfe im Sinne dieser Bestimmungen.
K-PBG · Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz – K-PBG
§ 33 § 33Zuständigkeiten
(1) Der Landesregierung obliegt die Entscheidung über Leistungen gemäß § 6 und § 7 Abs. 1 und 2 sowie alle diese Leistungen betreffenden behördlichen Entscheidungen. (2) Die Vorsorge für die sonstigen Leistungen und Aufgaben nach diesem Gesetz sowie die Entscheidung über die Leistungen, jeweils sow…
§ 23 § 23Anträge
…Landesregierung eingebracht werden. Wird der Antrag bei einer dieser Stellen eingebracht und ist sie unzuständig, ist sie zur unverzüglichen Weiterleitung an die zuständige Stelle (§ 33) verpflichtet.…
§ 17 § 17Eigenes Einkommen
…Erhöhungsbetrages bei Leistungen nach §§ 5 und 7 Abs. 3 Z 3, b) der Erhöhungsbeitrag bei Leistungen nach § 8; 2. Kinderabsetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988; 3. Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach gleichartigen gesetzlichen Bestimmungen oder andere pflegebezogene Geldleistungen der pflege- oder betreuungsbedürftigen Person; Pflegegeld…
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