Das Landesverwaltungsgericht hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen Bericht der Landesregierung und dem Landtag zu übermitteln sowie auf der Homepage des Landesverwaltungsgerichts zu veröffentlichen.
K-LvwGG · Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 19 § 19Tätigkeitsbericht
…§ 19 Tätigkeitsbericht Das Landesverwaltungsgericht hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen Bericht der Landesregierung und dem Landtag…
§ 3 § 3Unvereinbarkeit
…dem ein Unvereinbarkeitsgrund iSd. Abs. 1 eintritt, ist für die Dauer der Unvereinbarkeit gegen Entfall seiner Bezüge außer Dienst zu stellen. §§ 19, 147 Abs. 9 und 167 Abs. 6 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, gelten sinngemäß…
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