Dem Landesverwaltungsgericht stehen die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.
K-LvwGG · Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 15 § 15Amtssachverständige
…§ 15 Amtssachverständige Dem Landesverwaltungsgericht stehen die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.…
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