(1) Das Monatsentgelt des Vertragslehrers des Entlohnungsschemas I L ist in der Anlage 7 festgesetzt.
(2) (entfällt)
(3) (entfällt)
(4) (entfällt)
(5) Teilbeschäftigten Vertragslehrern der Gustav Mahler Privatuniversität und der Musikschulen des Landes Kärnten, deren Beschäftigungsausmaß sich während des Schuljahres ändert, gebührt während der Zeit der Unterrichtserteilung das Monatsentgelt nach dem tatsächlichen Beschäftigungsausmaß. In der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. September gebührt ein Monatsentgelt in der Höhe von je einem Zehntel der Summe der während der Unterrichtserteilung im betreffenden Schuljahr bezogenen Monatsentgelte und der Kinderzulage.
(6) entfällt.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 7
…Anlage 7 (zu § 91 Abs. 1 und 2) 1. Das Monatsentgelt des Vertragslehrers des Entlohnungsschemas I L gemäß § 91 Abs. 1 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 11…
§ 91 § 91Monatsentgelt und Dienstzulagen des Entlohnungsschemas I L
…§ 91 Monatsentgelt und Dienstzulagen des Entlohnungsschemas I L (1) Das Monatsentgelt des Vertragslehrers des Entlohnungsschemas I L ist in der Anlage 7 festgesetzt. (2) (entfällt) (3…
§ 102 § 102Ermittlung der Provision
…nach den für pragmatische Lehrkräfte geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen ermittelt. Außerdem ist für die Bemessung auch die Personalzulage (§ 46) sowie die gemäß § 91 Abs. 2 allenfalls gewährte Dienstzulage in der vorgesehenen Höhe heranzuziehen. (3) Im Falle des § 100 Abs. 2 wird der fiktive Ruhegenuß…
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