(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k ist in der Anlage 11 festgesetzt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) Das Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6f entspricht dem Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6e.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 35 § 35Monatsentgelt des Entlohnungsschemas k
…§ 35 Monatsentgelt des Entlohnungsschemas k (1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k ist in der Anlage 11 festgesetzt. (2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1. (3) Das…
§ 7 § 7Dienstvertrag
…unbefristetes Dienstverhältnis zu begründen, wenn 1. er die Dienstprüfung (§ 3 K-LVBG 1994 iVm § 27 K-DRG 1994), die krankenhausspezifische Basisausbildung (§ 5 K-LVBG 1994) oder eine gleichwertige Prüfung (§ 35 K-DRG 1994) erfolgreich absolviert hat, und 2. eine siebenjährige erfolgreiche Verwendung im Landesdienst aufweist, und 3. im Stellenplan eine freie Planstelle zur Verfügung steht…
Anl. 11
…Anlage 11 (zu § 35) 1. Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k, Entlohnungsgruppen ks1, ks2, ks3 und ks4 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 11/2025 1a. Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k, Entlohnungsgruppe ks5…
§ 26b § 26bBildungsteilzeit
…Eltern-Karenzgesetzes – K-MEKG, LGBl. Nr. 63/2002, 2. eine Karenz nach den §§ 19 bis 24 oder §§ 35 bis 42 des K-MEKG, 3. ein Präsenzdienst nach § 27 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, 4. ein Ausbildungsdienst nach §§…
Rückverweise