§ 8 § 8
In Kraft seit 28. Oktober 1998
Up-to-date
(1) Die Stadtfarben sind rotweißgrün.
(2) Die Stadtfahne zeigt die Stadtfarben.
K-KStR 1998 · Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998
§ 2 § 2
…Verbesserungsgesetzes angeführten Gebiete; weiters die im § 22 Abs. 2 des Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetzes angeführten Gebiete. Auf Änderungen der Grenzen des Stadtgebietes ist § 8 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO sinngemäß anzuwenden. (2) Der Gemeinderat hat die Verkehrsflächen und die geschlossenen Siedlungen zu benennen. Hiebei ist auf die historischen und örtlichen Gegebenheiten Bedacht zu…
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