(1) Zur Feststellung der quantitativen Auswirkungen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hat die Landesregierung jährlich statistische Daten jedenfalls zu folgenden Informationen zu erheben:
1. Anzahl der Personen, die soziale Dienste in Anspruch genommen haben;
2. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung der Erziehung erhalten haben;
3. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht waren;
4. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die bei Pflegepersonen untergebracht waren;
5. Anzahl der Gefährdungsabklärungen;
6. Anzahl der Erziehungshilfen aufgrund einer Vereinbarung;
7. Anzahl der Erziehungshilfen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung;
8. Anzahl der jungen Erwachsenen, die Hilfen gemäß § 48 erhalten haben;
9. Anzahl der Reintegrationen in die Herkunftsfamilie;
10. Anzahl der Abbrüche von Betreuungsverhältnissen;
11. Anzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch in der Familie;
13. Anzahl der Kinder aus suchtkranken Familien;
14. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die an einer inländischen Adoption mitgewirkt wurde;
15. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die an einer grenzüberschreitenden Adoption mitgewirkt wurde;
16. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, § 9 des Unterhaltsvorschussgesetzes 1985, § 16 des Asylgesetzes 2005 oder § 12 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 erfolgt sind;
17. Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
(2) Die Zahlen nach Abs. 1 Z 2 bis 4 sowie 8 bis 10 sind, soweit möglich, nach Alter und Geschlecht aufzuschlüsseln.
(3) Die Bezirksverwaltungsbehörden sind verpflichtet, der Landesregierung bis zum 31. März eines jeden Jahres die in Abs. 1 genannten Daten für das jeweilige Vorjahr zu übermitteln.
(4) Die Daten sind für jeweils ein Berichtsjahr zusammenzufassen und in angemessener Weise, jedenfalls auch im Internet, zu veröffentlichen.
K-KJHG · Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K-KJHG
§ 14 § 14
…Anzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch in der Familie; 12. Anzahl der Fälle von Gewalt in der Familie; 13. Anzahl der Kinder aus suchtkranken Familien; 14. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die an einer inländischen Adoption mitgewirkt wurde; 15. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die an einer grenzüberschreitenden Adoption…
Rückverweise