§ 3 § 3Ernennung
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
Die Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.
K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 79 § 79Karenzurlaub
…oder eingetragener Partner aufkommen, längstens bis zum Beginn der Schulpflicht des betreffenden Kindes gewährt worden sind, 2. die nach elternschutzrechtlichen Bestimmungen gewährt worden sind, oder 3. die kraft Gesetzes eintreten. (2) Die Zeit des Karenzurlaubes ist für Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, nicht zu berücksichtigen, soweit in Abs…
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