Die in den §§ 13 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
JG. · Jagdgesetz
§ 64
Die in den §§ 13 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…
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