Anl. 1
In Kraft seit 19. Februar 2025
Up-to-date
GemWO 1992 · Gemeindewahlordnung 1992
Anl. 1
…Anlage 1…
§ 20 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse
…4. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten § 20 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse (1) Von den Gemeinden ist entsprechend den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes, LGBl. Nr. 5/1995, in der jeweils geltenden Fassung, eine ständige Evidenz der…
§ 23 Berichtigungsverfahren
…§ 23 Berichtigungsverfahren (1) Innerhalb der Einsichtsfrist (§ 21 Abs. 1) kann jede Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und jeder Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen…
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