§ 12 §§ 12 bis 15*)
In Kraft seit 10. Juni 2005
Up-to-date
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 20/2005
GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 6 § 6*)Anwendung von Bestimmungen desGemeindeangestelltengesetzes 2005
…einen anderen Rechtsträger – mit der Maßgabe, dass bei den Gemeindebeamten die Wahrnehmung des Optionsrechtes mit dem Austritt aus dem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis verbunden ist. § 12 – Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst – § 13 – Enthebung vom Dienst – mit folgenden Maßgaben: Abs. 2 erster Satz ist auch anzuwenden, wenn gegen…
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