(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben ihre Netzdienste über ein elektronisches Netzwerk zu verknüpfen und den Zugang zu diesen Netzdiensten über das von der Europäischen Union betriebene Geo-Portal "INSPIRE" zu ermöglichen. Darüber hinaus kann der Zugang auch über eigene Geo-Portale erfolgen.
(2) Dritten ist die Verknüpfung ihrer Geodatensätze und -dienste mit dem Netzwerk nach Abs 1 zu ermöglichen, wenn sie sich gegenüber jener öffentlichen Geodatenstelle, über deren Netzdienste die Verknüpfung erfolgen soll, verpflichten dafür zu sorgen, dass für die Dauer der Verknüpfung
1. die Metadaten, Geodatensätze und -dienste sowie Netzdienste, letztere soweit diese auf Grund der Durchführungsbestimmungen nach Art 16 der INSPIRE-Richtlinie erforderlich sind, den Bestimmungen dieses Abschnittes entsprechen;
2. die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Verknüpfung und die damit gegebene Bereitstellung der Daten vorliegen und
3. die mit der Verknüpfung verbundenen Kosten einschließlich ein allfällig vereinbartes Entgelt selbst getragen werden.
DDSG-Gesetz · Gesetz über Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur
§ 32 Elektronisches Netzwerk
(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben ihre Netzdienste über ein elektronisches Netzwerk zu verknüpfen und den Zugang zu diesen Netzdiensten über das von der Europäischen Union betriebene Geo-Portal "INSPIRE" zu ermöglichen. Darüber hinaus kann der Zugang auch über eigene Geo-Portale erfolgen.…
§ 35 Rechtsschutz
…das Entgelt oder die sonstigen Bedingungen für die Nutzung von Geodatensätzen oder diensten gemäß § 34; 3. die Verknüpfung mit einem elektronischen Netzwerk gemäß § 32 Abs 2. (2) Antragsberechtigt sind: 1. in den Fällen des Abs 1 Z 1 und 3: natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaften; 2. in…
§ 27 Begriffsbestimmungen
…eines auf Grund von Verträgen im Rahmen der europäischen Integration gleichgestellten Staates ist; 16. Dritter mit Netzzugang: Dritter, der Zugang zu einem elektronischen Netzwerk (§ 32) hat; 17. Referenzversion: die Ursprungsversion eines Geodatensatzes, von der verschiedene identische Kopien abgeleitet werden können; 18. INSPIRE-Richtlinie: die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen…
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