Anhänge
Anlage 9 LGBl. Nr. 2/2020PDFBgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
Anl. 9
…Anlage 9…
§ 66 Überwachung, wiederkehrende Überprüfung und Bewertung von mittelgroßen Feuerungsanlagen
…von mittelgroßen Feuerungsanlagen (1) Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß § 64 ( Anlage 8 ) ist von der Betreiberin oder vom Betreiber gemäß Anlage 9 Teil 1 (Überwachung der Emissionen durch den Anlageninhaber) zu überwachen. (2) Wiederkehrende Überprüfungen sind bei mittelgroßen Feuerungsanlagen mindestens jährlich durchzuführen. (3) §§ …
§ 67 Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers mittelgroßer Feuerungsanlagen
…§ 67 Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers mittelgroßer Feuerungsanlagen (1) Die Betreiberin oder der Betreiber hat die Emissionen gemäß Anlage 9 Teil 2 (Messung und Auswertung) zu überwachen und dazu Prüfberechtigte gemäß § 68 zu beauftragen. (2) Für die Überwachung von mittelgroßen Feuerungsanlagen, in denen…
Rückverweise