(1) Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Gründe nach § 1 Abs. 1 im Zusammenhang steht, gesetzt wird,
1. die die Würde der betroffenen Person beeinträchtigt, verletzt oder dies bezweckt,
2. für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
3. die ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person schafft oder dies bezweckt.
Derartige Belästigungen gelten als Diskriminierung.
(2) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur Belästigung einer Person nach Abs. 1 vor.
(3) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren ethnischer Zugehörigkeit, deren Religion oder Weltanschauung, deren Behinderung, deren Alters oder deren sexuellen Orientierung belästigt wird.
Bgld. ADG · Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz
§ 25 Belästigung
(1) Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Gründe nach § 1 Abs. 1 im Zusammenhang steht, gesetzt wird, 1. die die Würde der betroffenen Person beeinträchtigt, verletzt oder dies bezweckt, 2. für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig …
§ 28 Beweislast
…1) Wer vor einem ordentlichen Gericht eine ihr oder ihm zugefügte Diskriminierung nach den §§ 23 oder 25 behauptet, hat diesen Umstand lediglich glaubhaft zu machen. (2) Wurde ein derartiger Umstand im Hinblick auf § 23 glaubhaft gemacht, hat die oder der…
§ 27 Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
…des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu gewähren, entstehen diese Ansprüche aufgrund dieses Gesetzes. (2) Bei einer Belästigung nach § 25 hat die betroffene Person gegenüber der Belästigerin oder dem Belästiger Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens. Neben dem Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens besteht auch…
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…9 Abs. 2 Z 1 und 3, §§ 18, 19a und 20 Abs. 1 bis 3 und 5, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, die Überschrift und die Abschnittsbezeichnungen des 4. Hauptstücks, §§ 29a bis 29c, § …
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