Rückverweise
Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:
| 1. | Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1: |
| € 7,05 pro m² Nutzfläche; | |
| 2. | Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1: |
| € 0,72 pro m² Nutzfläche; | |
| 3. | Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2: |
| € 0,72 pro m² Nutzfläche. | |
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