LandesrechtBurgenlandKundmachungenErhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie Erstversorgungspauschale

Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie Erstversorgungspauschale

In Kraft seit 01. Dezember 2022
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