Rückverweise
§ 30 Abs. 1 NAG 2005 stellt auf das Nichtführen eines gemeinsamen Familienlebens im Sinn des Art. 8 MRK ab, und nicht auf den "ausschließlichen" Zweck der Erlangung einer fremdenrechtlichen Berechtigung (vgl. VwGH 1.4.2021, Ra 2020/22/0214).