Rückverweise
Die Stellungnahme einer Vertrauensperson oder eines Vertrauensanwalts ist kein Sachverständigengutachten, sondern ein sonstiges Beweismittel, dass der freien Beweiswürdigung unterliegt (vgl. ausführlich VwGH 15.12.2015, Ra 2015/18/0100, 0101; weiters auch VwGH 1.9.2021, Ra 2021/19/0233, jeweils mwN).