Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen eines BAO-Verfahrens setzt einen rechtzeitigen Antrag des Beschwerdeführers voraus (vgl. auch VwGH 10.3.2016, Ra 2015/15/0041; 9.2.2022, Ra 2021/13/0137).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden