Rückverweise
Nach dem in § 22 Abs. 2 VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt (vgl. VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).
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