Die Frage, ob von dem Fremden eine (für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgehende schwerwiegende) Gefahr ausgeht, stellt als Resultat einer anzustellenden Gefährdungsprognose eine (damit insbesondere auch revisible) Rechtsfrage dar, die daher einem Sachverständigenbeweis schon an sich nicht zugänglich ist (VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0018).
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