Das Recht auf Akteneinsicht setzt die Parteistellung in einem von einer Verwaltungsbehörde geführten, auf individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung gerichteten bzw. auf Bescheiderlassung abzielenden Verwaltungsverfahren voraus (VwGH 4.12.2009, Ra 2019/12/0065).
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