Rückverweise
Eine Änderung der rechtlichen Beurteilung des Verhaltens stellt weder eine unzulässige Auswechslung der Tat noch eine Überschreitung der Sache des Verfahrens dar (vgl. VwGH 25.8.2010, 2010/03/0052).
…Der vorliegende Revisionsfall entspricht in den wesentlichen Sachverhaltselementen, Rechtsfragen und dem Parteienvorbringen jenem, den der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28. Mai 2025, Ra 2024/07/0118, betreffend einen weiteren Geschäftsführer der A GmbH entschieden hat. 5 Insbesondere würde es sich auch im vorliegenden Fall bei der Prüfung der vorgeworfenen Tat…