Von einem Berufskraftfahrer ist zu verlangen, dass er bei der Einhaltung der für die Sicherheit im Straßenverkehr erlassenen Vorschriften besondere Sorgfalt an den Tag legt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. März 2012, Z1. 2010/01/0013, mwN).
Rückverweise