W227 2289169-1—BVwG Entscheidung
17. Juni 2025
…geboren wurde und aufgewachsen ist, ist der neue Aufenthaltsort als Heimatregion anzusehen, soweit der Asylwerber zu diesem Gebiet enge Bindungen entwickelt hat (siehe VwGH 29.02.2024, Ra 2023/18/0370, m.w.H.). 3.1.3. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies: Vorab ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer, wie oben dargelegt, keine enge Bindung zur Stadt XXXX hat, weshalb…