Rückstandsausweise, die auf Leistungsgebote enthaltenden Bescheiden (etwa Haftungsbescheiden) beruhen, müssen mit den Leistungsgeboten übereinstimmen (vgl. VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0114, mwN). Demnach steht das Vorhandensein eines "Leistungsbefehls" der Schaffung eines Rückstandsausweises nicht entgegen.
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