RV/3100673/2020—BFG Entscheidung
11. Juni 2025
…Schätzung nur deshalb zu erfolgen hatte, weil die von ihm geführte Buchhaltung und die vorgelegten Belege eine zweifelsfreie Ermittlung nicht gestatten (vgl. z.B. VwGH 17.4.2024, Ra 2023/15/0009 ).
Die nach Ansicht des Gerichtes richtigen Beträge der strittigen Sammelpositionen lauten:
*Vater* *Sohn* gesamt Zeile 58 - Punkt 3.4.1.a 269,01 46.646,43 46.933,44 Zeile…