Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an, "kann" nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO - seit der Neufassung des § 201 BAO mit dem AbgRmRefG, BGBl. I Nr. 97/2002 - eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn u.a. der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt. Die erstmalige Festsetzung der Abgabe liegt in einem solchen Fall somit im Ermessen der Abgabenbehörde bzw. des VwG (vgl. etwa VwGH 25.9.2012, 2008/13/0232, mwN).
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