Rückverweise
Inhaber ist jener Rechtsträger, der die Räume unmittelbar innehat, der damit die Möglichkeit hat, das im Raum faktisch ausgeübte Geschehen zu bestimmen. Der Vermieter ist kein derartiger Inhaber (vgl. - wenn auch nach der damaligen Rechtslage noch zur Haftung als Inhaber - VwGH 21.10.1999, 97/15/0088).