Rückverweise
Bevor beurteilt werden kann, ob durch die Absonderung einer Person diese in ihrem selbständigen Erwerb in dem von der Absonderung betroffenen Monat einen Verdienstentgang erlitten hat, bedarf es zuvor konkreter Feststellungen zu den wirtschaftlichen Einkommen und den Zuwendungen in den einzelnen Perioden. Erst wenn das genaue Einkommen in den verschiedenen Zeiträumen feststeht, kann die erforderliche Beurteilung vorgenommen werden. Dafür ist es zum einen erforderlich, (Hilfs-)Zahlungen in ihrer genauen Höhe festzustellen und diese auch auf die entsprechenden Zeiträume zu beziehen. Indem das VwG bloß das Vorbringen des Abgesonderten zu erhaltenen Verlustersätzen wiedergab, ohne die tatsächliche Höhe der Zahlungen zu ermitteln und hiezu konkrete, zeitraumbezogene Feststellungen zu treffen, blieb das Verfahren mangelhaft, was zu einer relevanten Mangelhaftigkeit seines Erkenntnisses führt.