Rückverweise
Bei Entscheidung eines VwG durch Senatsbeschluss ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich (vgl. zur Übertragbarkeit der ständigen hg. Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Bescheiden von Verwaltungsbehörden auf Entscheidungen der VwG VwGH 27.4.2016, Ra 2015/05/0069, Rn. 22, mwN).