Die Behörde, welche den mit Beschwerde bekämpften Bescheid erlassen hat und daher gemäß § 18 VwGVG Partei des Verfahrens vor dem VwG ist (belangte Behörde), kann als beteiligte Partei iSd gemäß § 71 VwGG sinngemäß anzuwendenden § 46 Abs. 1 VerfGG den Antrag auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes stellen (vgl. VwGH 18.1.2015, Ko 2015/03/0001).
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