Rückverweise
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut der Bestimmung des § 95 Abs. 1a StVO 1960 ist die Landespolizeidirektion, die in Wien zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, nicht für Übertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 zuständig.
…ob sich eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B VG als zulässig darstellt, nicht einzugehen (vgl. etwa VwGH 16.1.2025, Ra 2023/02/0236, mwN). 18 In der Revision werden somit keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B VG…